AGB
Allgemein
a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Loftstudios sowie der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen.
b) Sie gelten als vereinbart mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes durch den Kunden.
c) Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich, sich bei Miet- beginn durch die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.
Miete
a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
b)Die Studiomiete beinhaltet Strom-/Wasserkosten (außer Starkstrom).
c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
d) Eine Stornierung der Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine einmalige Umbuchung ist bis zu 2 Stunden vor Buchungsbeginn möglich.
Der Ersatztermin ist innerhalb von 7 Tagen zu benennen und muss innerhalb der folgenden 3 Monate stattfinden.
e) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
f) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen, wie Bildbearbeitung oder Assistenz können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
g) Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (Treppenhaus, Vorplatz, Parkplatz, Innenhof des Industriegeländes etc.) ist das Fotografieren/Filmen nur nach Absprache (teils mit dem Eigentümer der o.g. Räumlichkeiten) erlaubt. h) In unseren Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Rauchen ist unten auf dem Vorplatz erlaubt. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir eine Aufwands- pauschale von 250,00 Euro.
h) Ein Rücktritt von der Buchung oder eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der Mietgebühr ist ausgeschlossen, sofern die Mietsache grundsätzlich nutzbar bleibt und der Vertragszweck erreicht werden kann, auch wenn der Mieter aufgrund eigener organisatorischer, personeller oder wirtschaftlicher Erwägungen von der Nutzung absieht.
Zahlungsbedingungen
a) Die Mietpreise werden direkt über unser Buchungssystem beglichen.
b) Nebenkosten, Miete, Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet.
c) Ab 12 Personen kommt eine Aufwandspauschale von 50 € hinzu. Ab 20 Personen kommt eine Aufwandspauschale von 100 € hinzu.
d) Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der schriftlichen Form.
Nutzung
a) Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. offenes Feuer) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
c) Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden.
d) Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
e) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
f) Workshops/Kurse/Events bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.
g) Dem Mieter ist bekannt, dass sich in der Etage über dem Loftstudio eine Tanzschule befindet, sodass es vereinzelt zu eventuell hörbaren Geräuschen seitens dieser kommen kann.
h) Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.
i) Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Wasserschaden, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Bauarbeiten in unmittelbarer Umgebung) nicht oder nur eingeschränkt wie vom Mieter geplant genutzt werden, wird die Miete angemessen und anteilig gemindert. Eine vollständige Erstattung erfolgt nur, wenn die Nutzung der Räumlichkeiten objektiv unmöglich ist. Der Vermieter haftet in keinem Fall für Folgeschäden wie Modelgagen, Anfahrtskosten, Produktionsausfälle oder Verzögerungsschäden.
j) Der Vermieter ist berechtigt, aus technischen, baulichen oder betrieblichen Gründen jederzeit verhältnismäßige Nutzungsregeln und Schutzmaßnahmen festzulegen (z.B. Schuhverbot, eingeschränkte Bewegungen schwerer Gegenstände, besondere Vorsichtsmaßnahmen bei frisch beschichteten Böden oder empfindlichen Oberflächen).
Solche Maßnahmen stellen keinen Mangel der Mietsache dar und begründen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungs- oder Erstattungsrecht.
Zustand der Räumlichkeiten
a) Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.
b) Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand über- geben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.
c) Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung werden zusätzlich Endreinigungskosten von 70,- € (inkl. MwSt.) verrechnet.
d) Ein Mangel der Mietsache liegt nur vor, wenn die Nutzung der Räumlichkeiten objektiv und vollständig unmöglich ist.
Vorübergehende Einschränkungen, Schutzmaßnahmen, erhöhte Sorgfaltsanforderungen oder organisatorische Anpassungen stellen keinen Mangel dar.
Eigentumsvorbehalt
a) Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.
Haftung
a) Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
b) Für die vom Mieter oder Dritten in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
c) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden, wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.
d) Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
e) Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass ein behaupteter Mangel der Mietsache bei Mietbeginn vorlag und die Nutzung objektiv unmöglich gemacht hat.
Recht
a) Sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt, nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
d) Erfüllungsort ist Solingen, Gerichtsstand ist Solingen.